in der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus Holzwickede

Institutionelles Schutzkonzept

Prävention von sexuellem Missbrauch

Herausgegeben von der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus Holzwickede

bestehend aus den pastoralen Bereichen
Liebfrauen Holzwickede
St. Stephanus Opherdicke

  Dokumentenhistorie    
Datum berarbeitet von Beschreibung
01.01.2019 Pastoralverbund Holzwickede - Opherdicke Initiale Erstellung
19.05.2021 Wolfgang Nowak Präventionsfachkraft Silke Klute
durch Annika Husarek ersetzt
01.10.2021 Wolfgang Nowak Präventionsfachkraft Annika Husarek
durch Svenja Naumann ersetzt
01.01.2023 Svenja Naumann
Wolfgang Nowak
Pastoralverbund Holzwickede - Opherdicke
ersetzt durch
kath. Pfarrei Heiliger Franziskus Holzwickede



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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Was meine sexualisierte Gewalt

Leitgedanken zur Erstellung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes

Risikoanalyse

Institutionelles Schutzkonzept

Persönliche Eignung / Personalauswahl und -entwicklung

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

Beschwerdewege / Handlungsleitfäden

Handlungsleitfäden

Weitere Unterstützungsangebote

Ansprechpartner für das Erzbistum Paderborn

Qualitätsmanagement

Verhaltenskodedex der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus

Salvatorische Klausel

Vorwort

Das hier vorliegende institutionelle Schutzkonzept der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus (bis zum 31.12.2022 Pastoralverbund Holzwickede - Opherdicke) wurde nach den Regelungen und Forderungen der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für die Erzdiözese Paderborn (Präventionsordnung - PrävO)“ und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen erstellt.

Es richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen.

 Was meint sexualisierte Gewalt?

Eine oft zitierte - hilfreiche und prägnante - Begriffsbestimmung wird so formuliert: „Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“ (Aus: Bange, D.; Deegner, G. 1996: Sexueller Missbrauch an Kindern. Hintergründe, Ausmaß, Folgen. Weinheim 2006, S. 105.)

„Für den Begriff „sexualisierte Gewalt“ gibt es zurzeit noch keine allgemein gültige Definition. Stets handelt es sich um die Ausnutzung eines Machtgefälles aufgrund von Geschlecht, Alter, körperlicher Überlegenheit, Herkunft sowie sozialem Status. Dabei verfügt die überlegene Person über die größere Macht oder Autorität, die es ihr gestattet, den Ablauf eines sozialen Kontaktes einseitig in ihrem Interesse zu gestalten und dabei entweder mit Belohnung (emotionaler Zuneigung und / oder Geschenken) oder mit Bestrafung (Androhung oder Einsatz von physischer und psychischer Gewalt) auf das jeweilige Verhalten der anderen Person zu reagieren.“ (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz 2011: Handreichung der Jugendkommission zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastoral, Bonn, S. 12).

Leitgedanken zur Erstellung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes

Unsere kath. Pfarrei Heiliger Franziskus soll ein sicherer Ort für die uns anvertrauten Menschen sein. Das Wohl von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener (im Folgenden „Schutzbedürftige“ genannt) muss dabei an erster Stelle stehen. Die christliche Grundhaltung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ist elementar für unser Selbstverständnis und die Arbeit in unserer Gemeinde.

 Unser Ziel ist es, in allen Bereichen am Aufbau einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken.

Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen, die wir durch genaues Hinsehen, klares Benennen der Dinge und Ermöglichen von Veränderungen zu deren Schutz vor sexualisierter Gewalt wahrnehmen. Für alle Mitarbeiter/-innen ist Prävention gegen sexualisierte Gewalt Bestandteil ihres Handelns.

Die Auseinandersetzung zu Fragen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen begleiten uns schon seit einigen Jahren. Jegliche Einführung von Maßnahmen zur Prävention in unseren Gruppierungen und Einrichtungen, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, finden unsere Anregung und Unterstützung.

Für das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept haben wir Wert daraufgelegt, dass Vertreter der Verantwortungsträger sowie Vertreter aller mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Gruppierungen an dem Entwicklungsprozess beteiligt waren und partizipativ einbezogen wurden. Unser Institutionelles Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zur Orientierung im Gemeindealltag führen.

Vor diesem Hintergrund haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit der Erstellung des Schutzkonzeptes beauftragt war. Dieser Arbeitsgruppe gehörten an:

  • als Vertreter des Rechtsträgers Herr Heinrich Ceglarski (KV Liebfrauen)

  • als Vertreter des Rechtsträgers Herr Bernhard Stracke (KV Liebfrauen)

  • als Vertreter des Rechtsträgers Herr Jörg Peiler (KV St. Stephanus)

  • als qualifizierte Präventionsfachkraft Frau Silke Klute (Präventionsfachkraft)

  • als Vertreter der Kinder und Jugendlichen Herr Wilhelm Althaus (Messdiener)

  • als Vertreter der Kinder und Jugendlichen Herr Maximilian Pokolm (Messdiener)

  • als Vertreter der Gruppenleiter Herr Markus Wagner (Messdiener und PGR St. Stephanus)

  • als Mitarbeiterin bzw. ehrenamtlich Tätige Frau Gabriele Pokolm (PGR Liebfrauen)

  • als Mitarbeiter bzw. ehrenamtlich Tätiger Herr Jörg Ardissone

  • als Vertreter der hauptamtlichen Mitarbeiter Bernhard Middelanis (Pfarrer)

Uns ist es wichtig, dass mit dem vorliegenden Institutionellen Schutzkonzept die Diskussion über Verbindlichkeit und Achtsamkeit aufrechterhalten wird. Das Institutionelle Schutzkonzept gibt Orientierung und Sicherheit für alle Beteiligten in unseren Diensten und Einrichtungen und befähigt dazu, Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Personen zu übernehmen. Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung getragen wird, die die Verantwortung gegenüber den Schutzbedürftigen - aber auch den Beschäftigten (ehrenamtlich wie hauptamtlich Tätige) - ernst nimmt und in unseren Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen sichtbar wird.

Vor diesem Hintergrund verstehen wir das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt als ein erkennbares Qualitätsmerkmal in unserer Gemeinde.

Risikoanalyse

Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen. Deshalb war es uns als Träger wichtig, dass wir gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Erarbeitung des Institutionellen Schutzkonzeptes beteiligungsorientiert angelegt und in dieser Ausrichtung die Dienste, Einrichtungen und Gruppierungen in den Blick genommen haben.

Die Risikoanalyse war für uns ein wesentliches Instrument, um Gefahrenpotenziale und mögliche Gelegenheitsstrukturen sowie Schutzstrukturen in unserer Institution und unseren Gruppierungen zu erkennen. Die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit bedeutet für uns auch, unsere Organisationsstrukturen und alltäglichen Abläufe auf Risiken bzw. Schwachstellen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen, zu überprüfen.

Die Ergebnisse dieser Risikoanalyse waren Grundlage für die Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzeptes. Diese Ergebnisse sind Ausgangspunkte für die Weiterentwicklung des Präventionskonzeptes und konkreter Präventionsmaßnahmen, sowie Anpassungen an zukünftige Veränderungen und Entwicklungen in unser Gemeinde.
Beachtung fanden insbesondere folgende Personen(-gruppen) und Angebote der Gemeinde:

  • Messdienerarbeit

  • Kinder- und Jugendaktionen

  • Ferienfreizeiten

  • Katholische Öffentliche Bücherei

  • Erstkommunionkatechese

  • Firmkatechese

  • Altkleidersammlung und Altpapiersammlung

  • Sternsingeraktion

  • Gemeindefest und Gemeindetreff

  • Krabbelgruppen

  • Fahrten zu Weltjugendtagen, Kirchentagen, etc.

  • Caritasarbeit

Dabei sind im Besonderen die bestehenden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse (Altersunterschiede, hierarchische Strukturen, Rollen, Zuständigkeiten, soziale Abhängigkeiten, Vertrauensverhältnisse etc.) in den Blick genommen worden.

Folgende Bedingungen, Arbeitsabläufe und Strukturen unter Beachtung der Unterschiedlichkeit der Gruppen wurden in den Blick genommen:

  • Kommunikationsstrukturen, Zuständigkeiten und Führungsstruktur (u. a. Macht und Machtmissbrauch)

  • der Umgang mit Fehlern, Fehlverhalten und Grenzverletzungen („Fehlerkultur“) in dem alltäglichen Miteinander

    • ungleiche Macht- und Kompetenzverhältnisse

    • Risikoorte und -zeiten, insbesondere Übernachtungs-, Betreuungs- und Transportsituationen etc. wurden in die Analyse einbezogen

    • die Beschwerdewege fanden Berücksichtigung (vor allem mit Blick auf die unterschiedlichen Zielgruppen, das „Funktionieren“ und die „Passgenauigkeit“)

  • das Wissen über das Themenfeld sexualisierte Gewalt wurde ermittelt und die Verankerung des Themas Prävention beschrieben

  • Organisations-, Ablauf- und Entscheidungsstrukturen (auch „informelle Strukturen“) wurden unter dem Aspekt der Transparenz, der Verantwortlichkeit und Rollenklarheit untersucht

 Die Ergebnisse der Risikoanalyse zeigten auf, welche konzeptionellen und/oder strukturellen Verbesserungen im Sinne des Schutzes gegen sexualisierte Gewalt erforderlich waren und in das Institutionelle Schutzkonzept aufgenommen und umgesetzt werden mussten.

Berücksichtigung fanden insbesondere folgende Ergebnisse:

  • es muss mehr Transparenz bei Ausschreibungen zu Fahrten, insbesondere mit Übernachtungen geben (Wie sind die räumlichen Gegebenheiten? Zimmer, Sammelunterkunft, etc.)

  • Angst vor Nähe bei Mitarbeiter/-innen (Darf ich ein Kind überhaupt anfassen oder in den Arm nehmen?) - angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz

Institutionelles Schutzkonzept

Neben konkreten Maßnahmen, die im Weiteren benannt werden, sind grundsätzliche Einstellungen und Verhaltensweisen wichtig, um die uns anvertrauten Schutzbedürftigen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u. a.:

  • Aktives Umsetzen der eigenen Werthaltung in die (pädagogische, pastorale) Arbeit mit den Schutzbedürftigen

  • Wissen um Beschwerdewege und Handlungsmöglichkeiten

  • Sensibel sein für Grenzverletzungen, Übergriffe und sexualisierte Gewalt

  • Besonnenes, aber auch entschiedenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art

  • Reflektieren des eigenen Verhaltens gegenüber den anvertrauten Schutzbedürftigen

Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgen in den Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen beteiligungsorientiert in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen(-gruppen). Dazu gehören auch die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern etc.

Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes nach der Präventionsordnung für unsere Dienste und Einrichtungen sind:

  • Persönliche Eignung/Personalauswahl und -entwicklung

  • Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung für bestimmte Personen (s.u.)

  • Aus- und Fortbildung/Qualifikation

  • Verhaltenskodex

  • Beschwerdewege

  • Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

  • Qualitätsmanagement

Persönliche Eignung / Personalauswahl und -entwicklung
 
Um den Schutz der uns anvertrauten Personen in unseren Gruppierungen, Einrichtungen und Diensten verbessern und nachhaltig sicherstellen zu können, thematisieren die Führungs-/Leitungsverantwortlichen die Prävention gegen sexualisierte Gewalt beim Erstgespräch mit ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen sowie im Vorstellungsgespräch mit hauptberuflichen Mitarbeitern/-innen. Darüber hinaus wird die Prävention gegen sexualisierte Gewalt regelmäßig in Mitarbeiter/-innen oder Teambesprechungen thematisiert. Ein Gespräch mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern/-innen über den Verhaltenskodex und das Beschwerdemanagement verdeutlicht, dass sexualisierte Gewalt kein Tabuthema in unseren Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen ist.

Angesprochen werden insbesondere:

  • wertschätzende Grundhaltung

  • respektvoller Umgang

  • angemessenes (professionelles) Verhalten gegenüber Schutzbedürftigen

  • angemessenes (professionelles) Verhältnis von Nähe und Distanz zu den anvertrauten Personen

  • Basiswissen zum grenzachtenden Umgang

  • Fortbildungsbedarf zum Thema

Wir erwarten, dass die Verantwortungsträger aller Gruppierungen unserer Gemeinde regelmäßig an Präventionsschulungen (spätestens alle 5 Jahre) teilnehmen. Für alle Personen, die mit Schutzbedürftigen regelmäßig in Kontakt stehen, insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtungen, ist dies zwingende Voraussetzung.

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

 In unserer Kirchengemeinde werden keine Personen eingesetzt, die rechtskräftig wegen einer in § 2 Absatz 2 oder 3 PrävO genannten Straftat verurteilt sind.

Haupt- und ehrenamtlich Tätige müssen, entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, gemessen nach Art, Dauer und Intensität des Einsatzes, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Darüber hinaus fordern wir von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, gemäß § 2 Abs. 7 (Präventionsordnung) einmalig eine Selbstauskunftserklärung abzugeben. Eine Ausnahme gilt hier für alle ehrenamtlich Tätigen wie in den Ausführungsbestimmungen II zu § 5 PrävO beschrieben.

In der Selbstauskunftserklärung versichert der/die Mitarbeiter/-in, dass er/sie nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt ist und auch in diesem Zusammenhang kein Ermittlungsverfahren gegen ihn/sie eingeleitet ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn/sie eingeleitet wird, verpflichtet er/sie sich, dies dem/der Verantwortlichen umgehend mitzuteilen.
Die Selbstauskunftserklärung wird nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwaltet und aufbewahrt. Ebenfalls wird die Einsicht des erweiterten Führungszeugnisses entsprechend der Bestimmungen dokumentiert.

Beschwerdewege / Handlungsleitfäden
 
Nur gemeinsam können wir als Kirchengemeinde zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen beitragen.

Eine wichtige Säule ist dabei die Beteiligung der uns anvertrauten Personen. Sie müssen ihre Rechte kennen, von den schützenden Strukturen wissen, die entwickelt sind und werden, und sich angemessen bei der Entwicklung von Beschwerdewegen einbringen können. In einem solchen Miteinander werden die Rechte von Schutzbedürftigen geachtet und gefördert, und Grenzverletzungen werden wahrgenommen und geahndet.

In unseren Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen sind interne und externe Beratungs- und Beschwerdestellen sowie Melde- und Verfahrenswege für Schutzbefohlene, Personensorgeberechtigte sowie alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen beschrieben und bekannt gemacht (je nach Bedarf auch mehrsprachig oder in sogenannter leichter Sprache).

Unser Beschwerdemanagement hat dabei vor allem das Ziel, Schutzbedürftige vor unangemessenem Handeln zu schützen und die Qualität des (pädagogischen, pastoralen) Handelns zu verbessern. Wir sehen in diesem Beschwerdeverfahren die Chance, auf Fehler, die institutionell oder personell bedingt sind, aufmerksam zu werden und diese beheben zu können.

(Rück-)Meldungen sind sowohl persönlich als auch anonym möglich (z. B. Briefkasten, postalisch, Kommunikation über Dritte, telefonisch, digital) und werden von einer fachlich kompetenten Person entgegengenommen.

Handlungsleitfäden

Eine Vermutung bzw. Kenntnis von sexualisierter Gewalt stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Uns, als Kirchengemeinde ist es wichtig, dass jeder Vermutung und jeder Mitteilung mit größtmöglicher Sorgfalt, Umsicht und Diskretion nachgegangen wird.

Zum Schutz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, die sich im Fall einer Mitteilung oder einer Vermutung in einer emotional belastenden Situation befinden, haben wir entsprechende Handlungsleitfäden entwickelt, in denen beschrieben ist, wer was zu welchem Zeitpunkt zu tun hat.

Dabei ist uns bewusst, dass wir in der für alle Beteiligten belastenden Vermutungsphase unserer Fürsorgepflicht als Träger sowohl im Hinblick auf die Schutzbefohlenen als auch im Hinblick auf die Mitarbeiter/-innen nachkommen müssen.

Das Vorgehen bei einer Vermutung oder einer Mitteilung in einem Fall von sexualisierter Gewalt ist geregelt und allen Mitarbeiter/-innen bekannt. Wir tragen dafür Sorge, dass die Handlungsleitfäden allgemein zugänglich sind.

Zum Vorgehen gehören:

  • Beachten der Zuständigkeiten

  • Zusammentragen und Bewerten aller relevanten Fakten

  • Sofort- und Schutzmaßnahmen (Trennung des Opfers und der verdächtigen Person etc.)

  • Hinzuziehen einer Fachberatungsstelle

  • Ggf. (arbeits-)rechtliche Aspekte (beschuldigte Person von der Aufgabe freistellen, ggf. Mitarbeitervertretung einbeziehen etc.)

  • Betreuung des Opfers

  • Beratung der Beteiligten (Fachberatungsstellen einbeziehen)

  • Klärung des Vorfalls und abgestimmtes weiteres Vorgehen

  • Meldung des Falles gemäß der diözesanen Regelung

  • Bei Verdacht auf Straftat: Prüfung und Klärung bezüglich der Erstattung einer Strafanzeige, Einbeziehen der Strafverfolgungsbehörden

  • Rehabilitationsverfahren für den Fall einer falschen Verdächtigung

  • Dokumentation

  • Datenschutz

Alle Personen, die Kenntnis von Verdachtsfällen haben, sind dazu verpflichtet, diese an die Präventionsfachkraft oder entsprechende Stellen zu melden.

Präventionsfachkraft für die kath. Pfarrei Heiliger Franziskus:

  • Svenja Naumann
    Katharinenplatz 5
    59423 Unna
    E-Mail: svenja.naumann@kirche-unna.de

Zur Unterstützung der Mitarbeiter/-innen und Verantwortlichen bei Mitteilung bzw. Vermutung von sexualisierter Gewalt kooperieren ,tungsstellen:

Weitere Unterstützungsangebote:

  • Hilfeportal Sexueller Missbrauch
    Homepage: www.hilfeportal-missbrauch.de

  • N.I.N.A. e.V.
    Telefonische Beratung und Online-Beratung für Betroffene, Umfeld und Fachkräfte.
    Homepage: www.nina-info.de

  • Anonyme Beratung für Opfer sexuellen Missbrauchs
    0800 2255530
    Telefonische Anlaufstelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
    Weitere Informationen unter http://www.beauftragter-missbrauch.de/

  • Nummer gegen Kummer: 0800 11 10  333

Ansprechpartner für das Erzbistum Paderborn:

Beauftragte für Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sind im Erzbistum Paderborn Frau Gabriela Joepen und Herr Prof. Dr. Martin Rehborn. Sie sind Kontaktpersonen für Personen, die solche Fälle anzeigen möchten.

  • Gabriela Joepen
    Rathausplatz 12
    33098 Paderborn
    Mail: missbrauchsbeauftragte@joepenkoeneke.de
    Tel.: 0160 - 702 41 65

  • Prof. Dr. Martin Rehborn
    Brüderweg 9
    44135 Dortmund
    Mail: missbrauchsbeauftragter@rehborn.com
    Tel.: 0170 - 844 50 99

  • Präventionsbeauftragter zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch
    Karl-Heinz Stahl
    Domplatz 3
    33098 Paderborn
    Telefon: 05251 125-1213
    Mail: karlheinz.stahl@erzbistum-paderborn.de

Qualitätsmanagement

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Präventionsarbeit in unseren Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen überprüfen wir, ob es einer Weiterentwicklung oder Konkretisierung von Teilen des Institutionellen Schutzkonzeptes bedarf. Spätestens nach fünf Jahren oder nach einem Vorfall muss das Schutzkonzept evaluiert und ggf. angepasst werden. Dabei sind insbesondere fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt zu berücksichtigen.

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

In unserer Kirchengemeinde werden Broschüren und weitere Arbeitsmaterialien zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt in sogenannter leichter Sprache - ggf. mehrsprachig - für die Schutzbedürftigen zukünftig entwickelt und veröffentlicht.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Verhaltenskodex der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus

Die Kath. Pfarrei Heiliger Franziskus ist ein Ort, in denen Menschen bei gemeinsamen Aktivitäten christliche Werte leben, eine eigene Meinungsbildung befördern und denen soziale und politische Verantwortung wichtig ist. Hier haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene Raum, einander respektvoll zu begegnen, Spaß zu haben, sich weiterzuentwickeln und eigene Zugänge zum Glauben zu finden.

Es gilt eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamem Hinschauen, offenem Ansprechen, sowie von transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit allen Menschen.

Die haupt- wie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Vorbildfunktion, insbesondere Kindern und Jugendlichen gegenüber, bewusst und verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex:

In Bezug auf…

… Nähe und Distanz

Ich achte auf ein gesundes Verhältnis von Nähe und Distanz. Ich gehe acht-sam mit den Anderen um, dabei habe ich deren Bedürfnisse stets im Blick. Nach Möglichkeit bin ich nicht alleine mit einem Kind, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen. Sollte sich eine „Vereinzelung“ nicht vermeiden lassen, achte ich darauf, dass die Situation unmissverständlich ist (z.B. Türen geöffnet sind oder bei [mit Erziehungsberechtigten abgesprochenen] Fahrdiensten der / die Schutzbefohlene nach Möglichkeit auf der Rückbank und nicht auf dem Beifahrersitz Platz nimmt).

… Sprache und Wortwahl

Ich kommuniziere offen, ehrlich und respektvoll mit anderen und darf das auch von den Teilnehmenden erwarten. Bemerke ich verbale oder gar kör-perliche Grenzverletzungen, gehe ich „dazwischen“ und unterbinde dieses Verhalten. Der Handlungsleitfaden „Was tun bei Verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen“ dient mir als Grundlage für mein weiteres Handeln in solchen Situationen.

… Disziplinierungsmaßnahmen

Verhaltensregeln sollten nach Möglichkeit mit der Gruppe festgelegt und transparent kommuniziert werden. Bei Verstößen gegen Verhaltensregeln sollten die von mir angeordneten Disziplinierungsmaßnahmen verhältnismäßig und zeitnah sein. Sie sollten zum Reflektieren der Tat anregen und für die oder den Betroffenen nachvollziehbar sein. Dabei bin ich konsequent in mei-nem Handeln. Nach Möglichkeit haben die Maßnahmen einen logischen Bezug zum „Vergehen“. Bei Verhalten, das der Gruppe gegenüber nicht fair ist, unterstütze ich die Personen dabei, über eine angemessene Wiedergutmachung nachzudenken.

… Medien und soziale Netzwerke

Als Verantwortliche oder Verantwortlicher verpflichte ich mich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken. Nach meinen Möglichkeiten unterstütze ich Kinder und Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene in einem respekt- und verantwortungsvollen Umgang damit. Bei Grenzverletzungen schaue ich nicht weg.

Bevor ich Medien, in denen Personen klar erkennbar sind, veröffentliche, achte ich darauf, dass das Einverständnis der betroffenen Personen vorliegt, bei Minderjährigen zusätzlich das der Sorgeberechtigten.

… Intimsphäre (insbesondere bei Fahrten mit Übernachtungen)

Ich schaffe nach Möglichkeit Geschlechter getrennte Schlafgelegenheiten. Ist das nicht möglich oder kann ich keine sichere Aussage dazu treffen, informie-re ich die Teilnehmenden bzw. deren Sorgeberechtigten noch vor der Veranstaltung. Bei Schwimmbadbesuchen zwinge ich niemanden, der nicht baden möchte, seine Bekleidung abzulegen, um Badekleidung zu tragen, achte da-bei jedoch auf die jeweilige Hausordnung der Schwimmstätte. Ich trage dafür Sorge, dass die Teilnehmenden beim Duschen selbst entscheiden können, ob sie Badekleidung tragen möchten oder nicht. Sollte jemand nicht mit den Anderen zusammen duschen wollen, stehe ich als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung und beteilige mich an Suche nach einer Lösung. Ich achte die Privatsphäre von Teilnehmenden am Tag und in der Nacht und respektiere, soweit vorhanden, ihre Zimmer oder Zelte als privaten Rückzugsraum.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der un-wirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.