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in der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus Holzwickede |
Institutionelles Schutzkonzept |
Prävention von sexuellem Missbrauch |
Herausgegeben von der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus Holzwickede
bestehend aus den pastoralen
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Das hier vorliegende institutionelle Schutzkonzept der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus (bis zum 31.12.2022 Pastoralverbund Holzwickede - Opherdicke) wurde nach den Regelungen und Forderungen der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für die Erzdiözese Paderborn (Präventionsordnung - PrävO)“ und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen erstellt. Es richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen. Was meint sexualisierte Gewalt? Eine oft zitierte - hilfreiche und prägnante - Begriffsbestimmung wird so formuliert: „Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“ (Aus: Bange, D.; Deegner, G. 1996: Sexueller Missbrauch an Kindern. Hintergründe, Ausmaß, Folgen. Weinheim 2006, S. 105.) „Für den Begriff „sexualisierte Gewalt“ gibt es zurzeit noch keine allgemein gültige Definition. Stets handelt es sich um die Ausnutzung eines Machtgefälles aufgrund von Geschlecht, Alter, körperlicher Überlegenheit, Herkunft sowie sozialem Status. Dabei verfügt die überlegene Person über die größere Macht oder Autorität, die es ihr gestattet, den Ablauf eines sozialen Kontaktes einseitig in ihrem Interesse zu gestalten und dabei entweder mit Belohnung (emotionaler Zuneigung und / oder Geschenken) oder mit Bestrafung (Androhung oder Einsatz von physischer und psychischer Gewalt) auf das jeweilige Verhalten der anderen Person zu reagieren.“ (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz 2011: Handreichung der Jugendkommission zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastoral, Bonn, S. 12). Leitgedanken zur Erstellung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes Unsere kath. Pfarrei Heiliger Franziskus soll ein sicherer Ort für die uns anvertrauten Menschen sein. Das Wohl von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener (im Folgenden „Schutzbedürftige“ genannt) muss dabei an erster Stelle stehen. Die christliche Grundhaltung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ist elementar für unser Selbstverständnis und die Arbeit in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, in allen Bereichen am Aufbau einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen, die wir durch genaues Hinsehen, klares Benennen der Dinge und Ermöglichen von Veränderungen zu deren Schutz vor sexualisierter Gewalt wahrnehmen. Für alle Mitarbeiter/-innen ist Prävention gegen sexualisierte Gewalt Bestandteil ihres Handelns. Die Auseinandersetzung zu Fragen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen begleiten uns schon seit einigen Jahren. Jegliche Einführung von Maßnahmen zur Prävention in unseren Gruppierungen und Einrichtungen, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, finden unsere Anregung und Unterstützung. Für das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept haben wir Wert daraufgelegt, dass Vertreter der Verantwortungsträger sowie Vertreter aller mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Gruppierungen an dem Entwicklungsprozess beteiligt waren und partizipativ einbezogen wurden. Unser Institutionelles Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zur Orientierung im Gemeindealltag führen. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit der Erstellung des Schutzkonzeptes beauftragt war. Dieser Arbeitsgruppe gehörten an:
Uns ist es wichtig, dass mit dem vorliegenden Institutionellen Schutzkonzept die Diskussion über Verbindlichkeit und Achtsamkeit aufrechterhalten wird. Das Institutionelle Schutzkonzept gibt Orientierung und Sicherheit für alle Beteiligten in unseren Diensten und Einrichtungen und befähigt dazu, Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Personen zu übernehmen. Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung getragen wird, die die Verantwortung gegenüber den Schutzbedürftigen - aber auch den Beschäftigten (ehrenamtlich wie hauptamtlich Tätige) - ernst nimmt und in unseren Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen sichtbar wird. Vor diesem Hintergrund verstehen wir das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt als ein erkennbares Qualitätsmerkmal in unserer Gemeinde. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen. Deshalb war es uns als Träger wichtig, dass wir gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Erarbeitung des Institutionellen Schutzkonzeptes beteiligungsorientiert angelegt und in dieser Ausrichtung die Dienste, Einrichtungen und Gruppierungen in den Blick genommen haben. Die Risikoanalyse war für uns ein wesentliches Instrument, um Gefahrenpotenziale und mögliche Gelegenheitsstrukturen sowie Schutzstrukturen in unserer Institution und unseren Gruppierungen zu erkennen. Die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit bedeutet für uns auch, unsere Organisationsstrukturen und alltäglichen Abläufe auf Risiken bzw. Schwachstellen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen, zu überprüfen.
Die
Ergebnisse dieser Risikoanalyse waren Grundlage für die Entwicklung des
Institutionellen Schutzkonzeptes. Diese Ergebnisse sind Ausgangspunkte für
die Weiterentwicklung des Präventionskonzeptes und konkreter Präventionsmaßnahmen,
sowie Anpassungen an zukünftige Veränderungen und Entwicklungen in unser
Gemeinde.
Dabei sind im Besonderen die bestehenden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse (Altersunterschiede, hierarchische Strukturen, Rollen, Zuständigkeiten, soziale Abhängigkeiten, Vertrauensverhältnisse etc.) in den Blick genommen worden. Folgende Bedingungen, Arbeitsabläufe und Strukturen unter Beachtung der Unterschiedlichkeit der Gruppen wurden in den Blick genommen:
Die Ergebnisse der Risikoanalyse zeigten auf, welche konzeptionellen und/oder strukturellen Verbesserungen im Sinne des Schutzes gegen sexualisierte Gewalt erforderlich waren und in das Institutionelle Schutzkonzept aufgenommen und umgesetzt werden mussten. Berücksichtigung fanden insbesondere folgende Ergebnisse:
Institutionelles Schutzkonzept Neben konkreten Maßnahmen, die im Weiteren benannt werden, sind grundsätzliche Einstellungen und Verhaltensweisen wichtig, um die uns anvertrauten Schutzbedürftigen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören u. a.:
Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgen in den Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen beteiligungsorientiert in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen(-gruppen). Dazu gehören auch die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern etc. Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes nach der Präventionsordnung für unsere Dienste und Einrichtungen sind:
Persönliche
Eignung / Personalauswahl und -entwicklung Angesprochen werden insbesondere:
Wir erwarten, dass die Verantwortungsträger aller Gruppierungen unserer Gemeinde regelmäßig an Präventionsschulungen (spätestens alle 5 Jahre) teilnehmen. Für alle Personen, die mit Schutzbedürftigen regelmäßig in Kontakt stehen, insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtungen, ist dies zwingende Voraussetzung. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung In unserer Kirchengemeinde werden keine Personen eingesetzt, die rechtskräftig wegen einer in § 2 Absatz 2 oder 3 PrävO genannten Straftat verurteilt sind. Haupt- und ehrenamtlich Tätige müssen, entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, gemessen nach Art, Dauer und Intensität des Einsatzes, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darüber hinaus fordern wir von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, gemäß § 2 Abs. 7 (Präventionsordnung) einmalig eine Selbstauskunftserklärung abzugeben. Eine Ausnahme gilt hier für alle ehrenamtlich Tätigen wie in den Ausführungsbestimmungen II zu § 5 PrävO beschrieben.
In
der Selbstauskunftserklärung versichert der/die Mitarbeiter/-in, dass er/sie
nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig
verurteilt ist und auch in diesem Zusammenhang kein Ermittlungsverfahren
gegen ihn/sie eingeleitet ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren
gegen ihn/sie eingeleitet wird, verpflichtet er/sie sich, dies dem/der Verantwortlichen
umgehend mitzuteilen.
Beschwerdewege / Handlungsleitfäden Eine wichtige Säule ist dabei die Beteiligung der uns anvertrauten Personen. Sie müssen ihre Rechte kennen, von den schützenden Strukturen wissen, die entwickelt sind und werden, und sich angemessen bei der Entwicklung von Beschwerdewegen einbringen können. In einem solchen Miteinander werden die Rechte von Schutzbedürftigen geachtet und gefördert, und Grenzverletzungen werden wahrgenommen und geahndet. In unseren Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen sind interne und externe Beratungs- und Beschwerdestellen sowie Melde- und Verfahrenswege für Schutzbefohlene, Personensorgeberechtigte sowie alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen beschrieben und bekannt gemacht (je nach Bedarf auch mehrsprachig oder in sogenannter leichter Sprache). Unser Beschwerdemanagement hat dabei vor allem das Ziel, Schutzbedürftige vor unangemessenem Handeln zu schützen und die Qualität des (pädagogischen, pastoralen) Handelns zu verbessern. Wir sehen in diesem Beschwerdeverfahren die Chance, auf Fehler, die institutionell oder personell bedingt sind, aufmerksam zu werden und diese beheben zu können. (Rück-)Meldungen sind sowohl persönlich als auch anonym möglich (z. B. Briefkasten, postalisch, Kommunikation über Dritte, telefonisch, digital) und werden von einer fachlich kompetenten Person entgegengenommen. Eine Vermutung bzw. Kenntnis von sexualisierter Gewalt stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Uns, als Kirchengemeinde ist es wichtig, dass jeder Vermutung und jeder Mitteilung mit größtmöglicher Sorgfalt, Umsicht und Diskretion nachgegangen wird. Zum Schutz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, die sich im Fall einer Mitteilung oder einer Vermutung in einer emotional belastenden Situation befinden, haben wir entsprechende Handlungsleitfäden entwickelt, in denen beschrieben ist, wer was zu welchem Zeitpunkt zu tun hat. Dabei ist uns bewusst, dass wir in der für alle Beteiligten belastenden Vermutungsphase unserer Fürsorgepflicht als Träger sowohl im Hinblick auf die Schutzbefohlenen als auch im Hinblick auf die Mitarbeiter/-innen nachkommen müssen. Das Vorgehen bei einer Vermutung oder einer Mitteilung in einem Fall von sexualisierter Gewalt ist geregelt und allen Mitarbeiter/-innen bekannt. Wir tragen dafür Sorge, dass die Handlungsleitfäden allgemein zugänglich sind. Zum Vorgehen gehören:
Alle
Personen, die Kenntnis von Verdachtsfällen haben, sind dazu verpflichtet,
diese an die Präventionsfachkraft oder entsprechende Stellen zu melden.
Zur Unterstützung der Mitarbeiter/-innen und Verantwortlichen bei Mitteilung bzw. Vermutung von sexualisierter Gewalt kooperieren ,tungsstellen:
Weitere Unterstützungsangebote:
Ansprechpartner für das Erzbistum Paderborn: Beauftragte für Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sind im Erzbistum Paderborn Frau Gabriela Joepen und Herr Prof. Dr. Martin Rehborn. Sie sind Kontaktpersonen für Personen, die solche Fälle anzeigen möchten.
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Präventionsarbeit in unseren Gruppierungen, Diensten und Einrichtungen überprüfen wir, ob es einer Weiterentwicklung oder Konkretisierung von Teilen des Institutionellen Schutzkonzeptes bedarf. Spätestens nach fünf Jahren oder nach einem Vorfall muss das Schutzkonzept evaluiert und ggf. angepasst werden. Dabei sind insbesondere fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
In
unserer Kirchengemeinde werden Broschüren und weitere Arbeitsmaterialien
zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt in sogenannter leichter
Sprache - ggf. mehrsprachig - für die Schutzbedürftigen zukünftig entwickelt
und veröffentlicht. Verhaltenskodex der kath. Pfarrei Heiliger Franziskus Die Kath. Pfarrei Heiliger Franziskus ist ein Ort, in denen Menschen bei gemeinsamen Aktivitäten christliche Werte leben, eine eigene Meinungsbildung befördern und denen soziale und politische Verantwortung wichtig ist. Hier haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene Raum, einander respektvoll zu begegnen, Spaß zu haben, sich weiterzuentwickeln und eigene Zugänge zum Glauben zu finden. Es gilt eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamem Hinschauen, offenem Ansprechen, sowie von transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit allen Menschen.
Die
haupt- wie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer
Vorbildfunktion, insbesondere Kindern und Jugendlichen gegenüber, bewusst
und verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex: … Nähe und Distanz Ich achte auf ein gesundes Verhältnis von Nähe und Distanz. Ich gehe acht-sam mit den Anderen um, dabei habe ich deren Bedürfnisse stets im Blick. Nach Möglichkeit bin ich nicht alleine mit einem Kind, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen. Sollte sich eine „Vereinzelung“ nicht vermeiden lassen, achte ich darauf, dass die Situation unmissverständlich ist (z.B. Türen geöffnet sind oder bei [mit Erziehungsberechtigten abgesprochenen] Fahrdiensten der / die Schutzbefohlene nach Möglichkeit auf der Rückbank und nicht auf dem Beifahrersitz Platz nimmt). … Sprache und Wortwahl Ich kommuniziere offen, ehrlich und respektvoll mit anderen und darf das auch von den Teilnehmenden erwarten. Bemerke ich verbale oder gar kör-perliche Grenzverletzungen, gehe ich „dazwischen“ und unterbinde dieses Verhalten. Der Handlungsleitfaden „Was tun bei Verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen“ dient mir als Grundlage für mein weiteres Handeln in solchen Situationen. … Disziplinierungsmaßnahmen Verhaltensregeln sollten nach Möglichkeit mit der Gruppe festgelegt und transparent kommuniziert werden. Bei Verstößen gegen Verhaltensregeln sollten die von mir angeordneten Disziplinierungsmaßnahmen verhältnismäßig und zeitnah sein. Sie sollten zum Reflektieren der Tat anregen und für die oder den Betroffenen nachvollziehbar sein. Dabei bin ich konsequent in mei-nem Handeln. Nach Möglichkeit haben die Maßnahmen einen logischen Bezug zum „Vergehen“. Bei Verhalten, das der Gruppe gegenüber nicht fair ist, unterstütze ich die Personen dabei, über eine angemessene Wiedergutmachung nachzudenken. … Medien und soziale Netzwerke Als Verantwortliche oder Verantwortlicher verpflichte ich mich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken. Nach meinen Möglichkeiten unterstütze ich Kinder und Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene in einem respekt- und verantwortungsvollen Umgang damit. Bei Grenzverletzungen schaue ich nicht weg. Bevor ich Medien, in denen Personen klar erkennbar sind, veröffentliche, achte ich darauf, dass das Einverständnis der betroffenen Personen vorliegt, bei Minderjährigen zusätzlich das der Sorgeberechtigten. … Intimsphäre (insbesondere bei Fahrten mit Übernachtungen) Ich schaffe nach Möglichkeit Geschlechter getrennte Schlafgelegenheiten. Ist das nicht möglich oder kann ich keine sichere Aussage dazu treffen, informie-re ich die Teilnehmenden bzw. deren Sorgeberechtigten noch vor der Veranstaltung. Bei Schwimmbadbesuchen zwinge ich niemanden, der nicht baden möchte, seine Bekleidung abzulegen, um Badekleidung zu tragen, achte da-bei jedoch auf die jeweilige Hausordnung der Schwimmstätte. Ich trage dafür Sorge, dass die Teilnehmenden beim Duschen selbst entscheiden können, ob sie Badekleidung tragen möchten oder nicht. Sollte jemand nicht mit den Anderen zusammen duschen wollen, stehe ich als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung und beteilige mich an Suche nach einer Lösung. Ich achte die Privatsphäre von Teilnehmenden am Tag und in der Nacht und respektiere, soweit vorhanden, ihre Zimmer oder Zelte als privaten Rückzugsraum. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der un-wirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. |